Fast ein Jahrzehnt ist das Bild aIt und stammt aus meiner Zeit als ehrenamtlicher Rettunsassistent. Im Rahmen meiner Wahlkampfbesuche habe ich bereits im Sommer mit Vertretern der im Kreis ansässigen Rettungsdienstorganisationen gesprochen um mir auch die Anliegen meiner ehemaligen Kollegen anzuhören.
Für mich eine Herzensangelegenheit, da ich mich den Notfallsanitätern immernoch sehr verbunden fühle!
Ein Problem besteht jedoch, welches sich seit meiner aktiven Zeit nicht geändert hat: Es fehlt eine sichere Gesetzesgrundlage für Notfallsanitäter, die Ihnen erlaubt ihren Beruf nicht nur in einer rechlichten Niesche auszuführen. Diese Grundlage müssen wir schaffen, um ihnen die dauerhafte Befugnisse einzuräumen, wie beispielsweise Medikamente
eigenständig im Rahmen der beruflichen Notwendigkeit zu verabreichen. Die Sonderregelung im Rahmen der Corona-Pandämie zeigte durchweg Positives. Zwar wurde mit dem Notfallsanitätergesetz eine sehr fundierte Ausbildung mit teilweise sehr tiefem Wissen geschaffen, dass jedoch weiterhin nur im Rahmen der Notkompetenz (rechtfertigender Notstand §34 StGB). Dabei hätte es das eigentlich mit dem Rettungsassisntenten (den es seit 1989 gab) schon geben sollen. Soweit dies auf Landesebende zu regeln ist, werde ich mich dafür einsetzen, meinen Kollegen die notwendige gesetzliche und strukturelle Rückendeckung zu geben!
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